Rechtliche
Betreuung mit Haltung
Hallo, mein Name ist Indra Schumacher und ich bin rechtliche Betreuerin nach § 1814 ff. BGB für den Rhein-Sieg-Kreis und den Kreis Neuwied.


Würde achten
Jeder Mensch besitzt eine unveräußerliche Würde - in meiner Arbeit steht diese im Mittelpunkt. Ich begegne jedem Mensch mit Respekt, Geduld und Achtsamkeit. Die Individualität und Lebensgeschichte meiner KlientInnen ist für mich wertvoll und schützenswert.
Willen stärken
Ich sehe es als meine Aufgabe, die Wünsche und Bedürfnisse sowie den Willen meiner KlientInnen zu erkennen, zu respektieren und zur Geltung zu bringen. Selbstbestimmung bleibt erhalten - mit professioneller Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird.
Rechte wahren
Ich agiere als Schutzinstanz für Grund- und Menschenrechte meiner KlientInnen. Hierfür setze ich mich konsequent dafür ein, dass ihre rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen gewahrt werden - mit Fachkenntnis, Integrität und Verantwortungsbewusstsein.

Über mich
Als rechtliche Betreuerin nach § 1814 ff. BGB vertrete ich Menschen, die Unterstützung bei rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten benötigen.
Nach meinem Studium der Betriebswirtschaftslehre (B.A.) im Jahr 2013 war ich zunächst im Bankwesen tätig. Dort habe ich ein tiefes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und finanzielle Verantwortung entwickelt – Kenntnisse, die heute in meiner Tätigkeit als rechtliche Betreuerin von großem Wert sind.
Mein Wunsch, Menschen auf sozialrechtlicher Ebene zu unterstützen, führte mich anschließend zu einem Studium der Heilpädagogik (B.A.) und in die Kinder- und Jugendhilfe. Diese Erfahrungen haben meine Haltung geprägt: Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung, Unterstützung und ein würdevolles Leben.
Seit 2025 bin ich als rechtliche Betreuerin registriert und bringe meine fachliche Kompetenz und menschliche Erfahrung zusammen, um KlientInnen und ihre Angehörigen verlässlich und mit Haltung zu begleiten. Dabei steht für mich Würde, Wille und Recht der KlientInnen im Mittelpunkt. In meiner Arbeit setzte ich mich dafür ein, dass Menschen gehört, verstanden und in ihren Entscheidungen und ihrer Selbstbestimmung respektiert werden.
FAQ: Rechtliche Betreuung
1. Was ist eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung ist eine rechtliche Unterstützung für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können – z. B. wegen Krankheit oder Behinderung. Sie wird vom Betreuungsgericht angeordnet.
2. Bedeutet Betreuung, dass ich entmündigt bin?
Nein! Die frühere „Entmündigung“ gibt es nicht mehr. Eine Betreuung wird nur für bestimmte Bereiche eingerichtet (z. B. Gesundheit oder Finanzen). Alles andere entscheidet die Person weiterhin selbst. Die Selbstbestimmung bleibt grundsätzlich erhalten.
3. Für welche Bereiche gibt es Betreuung?
Nur wenn nötig – z. B. für:
- Gesundheitsangelegenheiten
- Vermögenssorge
- Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
Es gibt keine automatische Rundum-Betreuung.
4. Wer kontrolliert den Betreuer?
Das Betreuungsgericht überwacht die Tätigkeit. Bestimmte Entscheidungen (z. B. Wohnungsauflösung) müssen genehmigt werden.
5. Wie lange dauert eine Betreuung?
Sie wird regelmäßig überprüft und nur so lange eingerichtet, wie sie notwendig ist.
6. Kostet eine Betreuung Geld?
Je nach Vermögen können Gerichts- und Betreuerkosten anfallen. Bei geringem Einkommen übernimmt meist der Staat die Kosten.
Wichtig zu wissen:
- Betreuung heißt Unterstützung, nicht Bevormundung.
- Sie soll helfen, die eigenen Rechte wahrzunehmen.
- Der Wille der betroffenen Person steht im Mittelpunkt.
Was ein Betreuer nicht leistet:
Ein rechtlicher Betreuer ist eine rechtliche Vertretung, keine Pflege- oder Servicekraft. Für Pflege, Betreuung im Alltag oder Fahrdienste sind ambulante Dienste, Pflegedienste oder soziale Einrichtungen zuständig – nicht der rechtliche Betreuer. Im Klartext bedeutet dies, ein Betreuer...
- ist nicht durchgängig erreichbar
- übernimmt keine Pflege
- leistet keine hauswirtschaftlichen Dienste
- übernimmt keine Fahrdienste
- ist keine dauerhafte persönliche Begleitung im Alltag
- ersetzt keine sozialen Kontakte oder Angehörige
- entscheidet nicht „nach eigenem Willen“, sondern muss sich am Wunsch der betreuten Person und gesetzlichen Vorgaben orientieren
Kontakt
Dies ist eine Informationswebsite für meine KlientInnen, deren Angehörige sowie weitere involvierte Personen. Falls Sie eine gesetzliche Betreuungsperson suchen oder wechseln möchten, kontaktieren Sie bitte die für Ihren Wohnort zuständige Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht.
Anschrift:
Indra Schumacher
Postfach 3132
53626 Königswinter
Telefon:
0171 6543249
Fax:
0261 2016185042
E-Mail:
info@schumacher-betreuung.de
Zudem bin ich über das Justizpostfach (eBO) erreichbar
Bürozeiten/Erreichbarkeit:
Montag-Freitag von 08:30-16:30 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten können Sie Ihr Anliegen auf meiner Mailbox hinterlassen. Ich rufe dann innerhalb meiner Bürozeiten umgehend zurück.
Notfälle:
Da ich nicht rund um die Uhr erreichbar bin, wenden Sie sich in Notfällen bitte an:
Polizei (110)
Rettungsdienst/Feuerwehr (112)
Ärztlicher Notdienst (116 117)
Telefonseelsorge (0800 1110111)
Kinder-Telefonseelsorge (116 111)
Sozialpsychiatrischer Notdienst (0228 551-1)